Verbrauchsausweis

verbrauchsausweis

 Leistungen:

  • Bestandsaufnahme der Verbrauchsdaten der letzten 4 Jahre (ein Ortstermin ist nicht notwendig)
  • Datenauswertung des gemessenen Energieverbrauchs (Berücksichtigung des individuellen Nutzerverhaltens und der Klimaeinflüsse)

Hinweise:

  • der Verbrauchsausweis enthält nicht die bloßen Verbrauchswerte; wegen der Nutzer- und Wettereinflüsse werden die gemessenen Verbräuche neutralisiert, so dass im Ausweis der Energieverbrauchskennwert angegeben wird
  • Nachteil ist, dass neben der energetischen Qualität des Gebäudes insbesondere das individuelle Nutzerverhalten abgebildet wird
  • ein Vergleich mit anderen Gebäuden ist daher nicht möglich
  • eine Gebäudediagnose und Vorschläge für Modernisierungen sind mit Verbrauchskennwerten nicht zu ermitteln
  • nicht in jedem Fall ist die Ausstellung eines Verbrauchsausweises zulässig (verbindliche Regelung der EnEV gilt)

erforderliche Unterlagen:

  • Jahresverbrauchsabrechnungen für Heizenergie der letzten 4 Jahre (zusammenhängend, einschließlich der aktuellen Abrechnungsperiode)
  • Daten zum Gebäude laut Formblatt (wird zugeschickt)