Leistungen:
- Bestandsaufnahme der Verbrauchsdaten der letzten 4 Jahre (ein Ortstermin ist nicht notwendig)
- Datenauswertung des gemessenen Energieverbrauchs (Berücksichtigung des individuellen Nutzerverhaltens und der Klimaeinflüsse)
Hinweise:
- der Verbrauchsausweis enthält nicht die bloßen Verbrauchswerte; wegen der Nutzer- und Wettereinflüsse werden die gemessenen Verbräuche neutralisiert, so dass im Ausweis der Energieverbrauchskennwert angegeben wird
- Nachteil ist, dass neben der energetischen Qualität des Gebäudes insbesondere das individuelle Nutzerverhalten abgebildet wird
- ein Vergleich mit anderen Gebäuden ist daher nicht möglich
- eine Gebäudediagnose und Vorschläge für Modernisierungen sind mit Verbrauchskennwerten nicht zu ermitteln
- nicht in jedem Fall ist die Ausstellung eines Verbrauchsausweises zulässig (verbindliche Regelung der EnEV gilt)
erforderliche Unterlagen:
- Jahresverbrauchsabrechnungen für Heizenergie der letzten 4 Jahre (zusammenhängend, einschließlich der aktuellen Abrechnungsperiode)
- Daten zum Gebäude laut Formblatt (wird zugeschickt)